AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden von Speditionen für die Nutzung der Buchungsplattform LogCoop Transportnetzwerk.de
- 1 Präambel
Die LogCoop Transportnetzwerk.de ist eine Buchungsplattform (im Nachfolgenden auch „Buchungsplattform“ des Betreibers Firma LogCoop Transportnetzwerk GmbH, , der Betreiber wird im Nachfolgenden auch „Plattformbetreiber“ oder nur „LogCoop Transportnetzwerk“ genannt. Zweck des Unternehmens ist die Anbahnung von geschäftlichen Kontakten und das Zustandebringen von Transportverträgen zwischen den Kunden und Speditionen. Kunden sind ausschließlich gewerbliche Kunden (§ 14 BGB) Im transportrechtlichen Sinne sind die Kunden Versender/Verlader oder Absender eines Transportgutes. Speditionen können sowohl klassische Speditionen mit und ohne eigenen Fuhrpark als auch Frachtführer, die auf af eigene Rechnung fahren, sein; im Nachfolgenden werden diese Transportunternehmen als „Speditionen“ bezeichnet.
Kunden und Speditionen werden „Parteien des Transportvertrages“ genannt.
Die Buchungsplattform LogCoop Transportnetzwerk.de bietet Speditionen die Möglichkeit, potentiellen Kunden gegen Entgelt für Straßentransporte, ,zur Verfügung zu stellen..
- 2 Geltung dieser Nutzungsbedingungen und Vertragsgrundlage
(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden der Spedition und dem Betreiber der Buchungsplattform, der Firma LogCoop Transportnetzwerk GmbH. Das Rechtsverhältnis ist ein spezielles unentgeltliches Geschäftsbesorgungsverhältnis. Die Bedingungen gelten vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ausschließlich und unter Ausschluss jedweder eigener diesbezüglicher Bedingungen des Kunden. Sie regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch den Portalbetreiber unter der URL https://www.LogCoop Transportnetzwerk.de und die Nutzung der Dienste durch den Kunden sowie den Abschluss der Transportverträge und teilweise deren Inhalt.
(2) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist für Kaufleute Düsseldorf.
Als alternative Streitbeilegung wird auf folgendes hingewiesen: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/
- 3 Leistungen des Betreibers der Buchungsplattform der Firma LogCoop Transportnetzwerk GmbH
- 3.1 Wesentliche Leistungen von LogCoop Transportnetzwerk GmbH als Betreiber:
Der Betreiber bietet dem Kunden auf der Buchungsplattform buchung.LogCoop.de die Möglichkeit, bei unterschiedlichen logistischen Anforderungen individuelle Transportangebote an und Transporte zu buchen, das heißt im Rechtssinne die dort beschriebenen Angebote der Speditionen rechtsverbindlich anzunehmen . Durch diese Willensbekundung kommt der jeweilige Transportvertrag zwischen dem Kunden und der Spedition zustande. Bei der Abwicklung des Vertrages wirkt der Betreiber in irgendeiner Weise mit, außer durch die Zurverfügungstellung der Buchungsplattform als solcher. Der Betreiber der Buchungsplattform ist insbesondere nicht bevollmächtigter Vertreter von Kunde oder Spedition.
Ausnahmen sind bestimmte Rechte des Buchungsplattform Betreibers in den fortfolgend geregelten Bedingungen. Der Plattformbetreiber stellt insoweit lediglich die elektronische Buchungsplattform für den Austausch von Informationen und Willenserklärungen zwecks Zustandekommens von Transportverträgen zwischen den Parteien des Transportvertrages. Die Angebote auf der Plattform sind immer solche von Speditionen; der Plattformbetreiber ist selbst nie Frachtführer oder Spediteur oder Kunde und wirkt weder bei der Erbringung der Transportleistung noch bei der Zahlung in irgendeiner Weise mit, näheres zum Inhalt der dargestellten Leistungen der Speditionen und zum Inhalt der Transportverträge siehe unter § 4.
Die Leistungen von LogCoop Transportnetzwerk.de sind wie folgt beschrieben:
Dem Kunden werden unentgeltlich die elektronischen Buchungsplattform und Betrieb dieser Buchungsplattform zur Verfügung gestellt auf der Basis der ständigen, das heißt „7×24“ Nutzungsmöglichkeit.
Die Buchungsplattform LogCoop Transportnetzwerk.de ist ausschließlich die technischen Grundlage für die Übermittlung von eigenen Willenserklärungen zwischen Kunde und Spedition, es erfolgt keine inhaltliche Prüfung und demzufolge auch keine Abgabe eigener Erklärungen im Sinne einer Bevollmächtigung.
Im Einzelfall im Namen der Transportunternehmen Ausübung von Anfechtungsrechten und damit Aufhebung der diesbezüglichen eventuellen Willenserklärungen bei offenkundigen Fehlangaben, dazu im Einzelnen unter § 4.5.
- 3.2 Datenschutz und Bonitätsprüfung, Genehmigung der Kontaktaufnahme
(1) Es gehört zu den Qualitätsansprüchen von LogCoop Transportnetzwerk, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (nachfolgend „personenbezogene Daten“) umzugehen. Die sich aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden vom Plattformbetreiber daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung im Sinne der Buchungslogik erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Der Plattformbetreiber wird die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich behandeln sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben (DSGVO).
(2) Hierüber hinaus verwendet der Plattformbetreiber die personenbezogenen Daten des Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. und kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden.
(3) Es ist dem Kunden ist bekannt, dass vor der rechtsverbindlichen Auftragsannahme durch die Spedition eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden kann. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zur Überprüfung der Bonität erfolgt durch die Spedition oder einem von ihm beauftragten Dienstleister. Einwilligung des Kunden;
(4) Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
Kontaktaufnahme zur Qualitätsverbesserung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Plattformbetreiber die Firma LogCoop Transportnetzwerk GmbH zum Zwecke der Qualitätsverbesserung, den Kunden telefonisch oder mittels einer E-Mail nach der Durchführung des Transportes kontaktieren darf. Der Kunde kann dieser Kontaktaufnahme jederzeit und ausdrücklich widersprechen.
- 3.3 Mitwirkungspflichten und Möglichkeit für eigene Inhalte
- 3.3.1 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die Mitwirkungspflicht, die in der Anlage „Ausschlussgüter und Meldepflichtgüter“ genannten Transportgüter nicht befördern zu lassen bzw. diese den Speditionen zur Ermöglichung eigener Entscheidung vorab ausdrücklich mitzuteilen. Der Kunde ist darüber informiert, dass im Falle der Nichtbeachtung er seine eventuellen eigenen Schadensersatzansprüche bei Schäden oder Verlust der Güter ganz oder teilweise verlieren kann und dass er insoweit schadensersatzpflichtig gegenüber den Speditionen, unter Umständen auch gegenüber dem Portalbetreiber, ist. . Es gelten die in der Anlage genannten Ausschlussgüter und Meldepflichtgüter.
Für Unternehmer als Kunden gilt folgendes:
Der Kunde ist dazu verpflichtet, der Spedition hohe Schäden oder einer der in Ziffer 3 ADSp 2017 geregelten meldepflichtigen Sachverhalte umgehend zu melden. Hohe Schäden werden definiert als Güterschäden von mehr als 50,00 €/je kg Rohgewicht der Sendung oder Vermögensschäden von mehr als dem Dreifachen der Fracht, also der Vergütung des Spediteurs betragen. In diesen Fällen hat die Spedition die Freiheit, entweder hierfür eine Höherhaftungsversicherung auf Kosten des Kunden abzuschließen oder geeignete vergütungspflichtige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, es steht der Spedition offen die Leistung abzulehnen oder es bedarf einer individuellen Haftungsbeschränkungsvereinbarung. Nach ordnungsgemäßer Mitteilung durch den Kunden kommt der Transportvertrag nicht durch die als Annahme geltende Buchung des Kunden zustande, sondern vielmehr durch die mögliche Annahme des Kundenangebots seitens der Spedition, sofern die Einschränkungen des Angebots, insbesondere durch Ausschlussgüter, nicht eingehalten wurden. Die getätigte Buchung ist hierbei nur ein Antrag.
- 4 Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Spedition
(1) Die vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und der jeweiligen Spedition wird durch die speziellen Regelungen der jeweiligen Angebote der Speditionen geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spedition ergänzen diese Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Spedition. Vor Abschluss des Buchungsvorgangs werden dem Kunden jeweils diese Bedingungen zugänglich gemacht und in druckbarem Format sowie zum Download zur Verfügung gestellt. Im Falle von Unternehmern sind die ADSp 2017 die maßgeblichen Geschäftsbedingungen des Transportunternehmens sein, eingesehen und heruntergeladen/ ausgedruckt werden können:
Hier finden Sie die aktuelle ADSp (2017)
(2) Die Speditionen sind für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit ihrer Angebote einschließlich der damit verbundenen Kosten und Vertragsbedingungen selbst verantwortlich.
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(3) Die Buchung ist die Annahme des Angebots der Speditionen, soweit diese Leistung, auch im Hinblick auf die Ausschlussgüter, angeboten wurde. Ansonsten ist sie als Angebot zu werten, siehe auch die Regelung unter Ziffer § 3.3.1 Mitwirkungspflichten des Kunden.
(4) Transportgüter und Anlieferung
Warenbeschaffenheit:
- Ware ist unterfahrfähig für den Gabelstapler
- Je nach Größe/ Länge der Ware bzw. des Packstück, ist der Schwerpunkt zu beachten.
- Sofern Ware nicht stapelbar, belastbar oder bruchgefährdet ist, wird vom Absender eine deutliche Kennzeichnung am/ auf dem Produkt und bei Übertragung des Auftrages benötigt.
- Die Ware ist fest mit dem Ladungsträger verbunden und der Absender hat die Ware beförderungssicher zu verladen.
- Verladung durch Versender, von der Seite
- Die Verpackung ist inkl. Ladungsträger für einen mehrmaligen Warenumschlag (bis 3 x) geeignet.
- Produkte werden im Umschlag und Zwischenlagerbereich nicht gegen Nässe geschützt.
- Sofern Ware nässeempfindlich ist, empfiehlt sich eine Schutzmaßnahme (z.B. Folie), die dem Absender obliegt.
Kennzeichnung der Sendung:
- Ein wetterfester Aufkleber/ Etikett mit Adresse des Warenversender und -empfängers
- Hinweis Anzahl Packstücke je Sendung (Packstück 1 von 2)
- Nicht stapelbare/ bruchempfindlich Packstücke/ Colli sind, vom Versender, deutlich zu kennzeichnen (farbige Hütchen/ Aufkleber etc. mit Hinweis zerbrechlich/ Glas etc.) Fahrzeuge:
Bedingungen-LKW-Anlieferung:
Der Versender sorgt für folgende Entladegegebenheiten bzw. informiert seinen Empfänger:
- Befestigter, ebener Untergrund ausreichend Platz inkl. Rangierfläche für einen ca. 18 mtr. langen LKW mit einem Gesamtgewicht von 40 to.
- Ausreichend Rangierfläche für den Mitnahmestapler neben dem LKW.
- Der Empfänger hat Sorge zu tragen, dass ausreichend Rangierfläche und Parkflächen bereitstehen.
- Er hat sich ggfs. auch um notwenige Absperrungen und Halte-/ Parkgenehmigungen zu sorgen.
- Entladung: Die Mitnahmestaplerentladung erfolgt frei Bordsteinkante Hubkraft des Mitnahmestapler 2 to.
- Die Entladung erfolgt immer seitlich
- Als zumutbare Wartezeit im Rahmen der Zustellung gelten 30 Minuten, nach Eintreffen des LKW.
Grundsätzlich können Gefahrgüter nicht transportiert werden (gemäß ADR Klasse 1 -9).
Weitere Güter, die vom Transport ausgenommen sind:
- Verbotene Güter, deren Besitz und Versand verboten ist,
- Güter, von denen für die Gesundheit, die Sicherheit oder das Eigentum eine Bedrohung ausgeht,
- verderbliche oder temperaturgeführte Güter (u.a. frische Lebensmittel),
- Spirituosen, alkoholische Getränke und Tabakwaren,
- E-Zigaretten, Liquids für E-Zigaretten, Vipes
- Schusswaffen, Militärische Artikel, Munition,
- optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, IT-Geräte einschließlich Zubehör, Chip- und Telefonkarten, hochwertige Konsumgüter deren Wert über 100.000 € liegt
- Kunstgegenstände: Antiquitäten, alte wertvolle Teppiche, Tierpelze, Gemälde, Valoren, etc
- Tiere,
- Umzugsgüter,
- Kraftfahrzeuge (fahrbereit, reparaturbedürftige, stillgelegte),
- abzuschleppende oder zu bergende Güter jeglicher Art.
(5) Stornierung:
Unter Stornierung ist ein Rücktritt bzw. eine Kündigung des Transportvertrages nach § 415 HGB, zu verstehen.
Sowohl Kunde als auch die Spedition haben das Recht, den Auftrag vor Durchführung des Transportes zu stornieren (entspricht dem Rücktritt): Es gelten die im Rahmen des Buchungsprozesses vereinbarten Fristen.
- a) Bis 1 Stunde nach Abschluss der Buchung (gemessen ab Beginn der Büroöffnungszeiten der Spedition)
- b) Bis 3 Stunden nach Abschluss der Buchung ((gemessen ab Beginn der Büroöffnungszeiten der Spedition)
- c) Bis 16:00 am Vortag der Abholung des Transportes
- d) Bis zu 8 Bürostunden vor Beginn des Transportes gemessen an den Bürozeiten der Spedition.
Für die Stornierung gilt der Stornierungsprozess.
Die Spedition ist berechtigt, Buchungen von Kunden aufgrund sogenannter offenkundiger Irrtümer zu stornieren. Dies bedeutet, dass ein Kündigungs- und ggf. auch ein Anfechtungsrecht ausgeübt werden kann, unabhängig von . von der Ursache eines solchen Irrtums. Zur Klarstellung bezieht sich er Begriff „offenkundiger Irrtum” z.B. Fehler auf der Homepage hinsichtlich des Preises, der allgemeine Geschäftsbedingungen oder von Punkten, die eine redliche und vernünftige Person als unangemessen einschätzen würde. Liegt ein solcher Grund vor wird der in Rechnung gestellte Zahlungsbetrag, sofern eine Zahlung erfolgt ist, vollständig zurückerstattet oder die Buchung wird korrigiert. Diese Regelung gilt nicht, wenn die in § 3 genannten Mitwirkungspflichten nicht eingehalten oder grobfahrlässig verletzt wurden. In solchen Fällen behält sich die Spedition die gesetzlichen Ansprüche und kann, sollte sich vor, während und bei der Zustellung des Transportes herausstellen, dass die Verpflichtung zur Information nicht eingehalten wurden, auch die gesetzlichen Rechte, einschließlich ein Anfechtungs- oder Kündigungsrecht, zur Geltung machen.
(6) Haftungsregelungen im Transportvertragsverhältnis zwischen Spedition und Kunden
Es gelten die Regelungen der AGB der Spedition gemäß Angebot sowie die zwingenden Regelungen des HGB oderim internationalen Verkehr rechtlichen Regelungen, insbesondere der CMR.
Wenn keine eigenen AGB der Spedition vorhanden sind, gelten gegenüber Unternehmern die Haftungsregelungen der ADSp 2017, siehe oben.
(7) Zahlungsoptionen und sonstige Zahlungsregelungen:
Der Kunde kann bei der Buchung unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten auszuwählen (). Die Zahlung erfolgt direkt an den beauftragten Spediteur oder an ein on ihm beauftragtes Unternehmen zur Zahlungsabwicklung.
Wenn der der Kunde von seinem Widerrufsrecht rechtzeitig vor der Leistungserbringung gelten macht, wird die Spedition den erhaltenen Betrag an den Kunden in einem angemessener Zeitraum zurückzahlen.
Wenn der Kunde berechtigt gemäß der Regelungen des Transportrechts und der ADSp 2017 den ransportvertrag beendet, welches durch eine Kündigung anzeigt wird, ist die Spedition ihrerseits verpflichtet, den ggf. bereits erhaltenen Betrag zurückzuzahlen, sofern dieser Betrag ihr nicht ordnungsgemäß zusteht. Ist die Kündigung nicht nachvollziehbar begründet und außerhalb des sogenannten Stornierungsrechts erfolgt fällt gemäß § 415 HGB das sogenannte Fautfracht in Höhe von einem Drittel der vereinbarten Vergütung an.
- 5 Leistungsstörungen und höhere Gewalt
Leistungsstörungen und Höhere Gewalt:
Treten generelle Leistungsstörungen bei den angebotenen Dienstleistungen von LogCoop Transportnetzwerk auf, hat der Kunde diese ausdrücklich, unverzüglich und schriftlich zu rügen.
Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Pandemie, Streik führen diese zu Leistungsfreiheit von LogCoop Transportnetzwerk und zur Befreiung der Mitwirkungspflichten des Kunden, vorausgesetzt und während diese ausschlaggebend für die Unmöglichkeit der Leistungserbringung sind. Der Kunde und Spedition hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Jedoch behält sich LogCoop Transportnetzwerk den Anspruch auf Ersatz eventuell entstandener Kosten oder Vorauslagen zur Erbringung der Dienstleistung zur Leistungsbereitstellung.
- 6 Haftung des Plattformbetreibers und Kunden
Für die Haftung der Parteien gelten die gesetzlichen Vorschriften. Es gelten darüber hinaus Besonderheiten.
Jeder Haftungsanspruch setzt ein Verschulden voraus, dies ist zumindest Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt wird nicht gehaftet.
Für Schäden aus Transportaufträgen haftet LogCoop Transportnetzwerk ausdrücklich nicht,.
Die Parteien haften jeweils im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt.
Für die Haftung von LogCoop Transportnetzwerk gilt:
Der Plattformbetreiber haftet nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat (sog. Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird und auf deren Erfüllung der Kunde allgemein vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
Die vorstehenden Haftungsregeln gelten ebenfalls für das Verhalten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LogCoop Transportnetzwerk.
Jeder Schaden ist unverzüglich in Textform oder per Anruf zu melden.
. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf
- 7 Vergütung
Die Nutzung von LogCoop Transportnetzwerk.de ist für den Kunden unentgeltlich.
- 8 Schlussbestimmungen:
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB führt nicht zu einer Gesamtnichtigkeit dieser Bedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine nach dem Willen der Parteien zu bestimmende Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Stellen die Parteien nachträglich fest, dass eine Vereinbarung im Zusammenhang mit diesen AGB oder ihren Bestandteilen unvollständig ist, werden sie diese Unstimmigkeiten unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen durch eine Vereinbarung in Textform schließen
